Justizirrtum
und Todesstrafe
– Fehlurteil, Justizirrtum, Justizmord –
Vorschläge zur Aufnahme weiterer Quellen, Materialien und Links sind erbeten.
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„J U S T I Z M O R D“ „Ich verstehe unter diesem neuen Worte die Ermordung eines Unschuldigen und sogar mit allem Pompe der heiligen Justiz, verübt von Leuten, die gesetzt sind, daß sie verhüten sollen, daß kein Mord geschehe, oder falls er geschehen, doch gehörig bestraft werde.“ August Ludwig Schloezer in: Stats-Anzeigen. – Göttingen Bd. 2. 1782/83 (H. 7), 273. |
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„Ein unschuldig Verurteilter ist die Angelegenheit aller anständigen Menschen“ La Bruyère |
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„Sie können sich auf Ihre deutschen Juristen verlassen!“ Reichsrechtsführer Hans Frank auf dem „Deutschen Juristentag“ in Leipzig November 1933 vor 20000 Juristen zu Adolf Hitler. |
The
Innocents in Literature. Bibliography of Books, Magazine, Newspaper, and
Law Review Articles related to the prosecution, conviction, imprisonment and
execution of innocent people.
Liste von 36 Büchern und Aufsätzen aus den USA ab Erscheinungsjahr 1915, die
Fälle von Fehlurteilen darstellen. (26.3.2002)
Wrongful
Convictions
Links zu online verfügbaren US-amerikanischen Aufsätzen über Fehlurteile im
Rahmen der Linksammlung: The
Clark County Prosecuting Attorney: The Death Penalty. (26.3.2002)
Why
Justice Denied Magazine is Important: A Historical Perspective. By Hans
Sherrer.
Vorstellung von 21 hauptsächlich in den USA erschienenen Büchern und
Aufsätzen zum Thema Justizirrtum im Rahmen der Zeitschrift: Justice:
Denied: The Magazine for the Wrongly Convicted. (26.3.2002)
Truth
in justice: Recommended reading.
Kleine Leseliste US-amerikanischer Bücher zum Thema im Rahmen der Site Truth
in justice. (6.5.2002)
Bibliography of Innocents Literatur
Bibliographie US-amerikanischer Literatur zum Thema Justizirrtum im Rahmen von Forejustice. (21.8.03)
Sello, Erich: Die Irrtümer der Strafjustiz und ihre Ursachen. Geschichte der Justizmorde von 1797-1910. Leicht bearb. Nachdr. der Ausgabe Berlin 1911. – Schifferstadt: Gerd Hoffmann Verlag, 2001. 490 S.
Mostar, Herrmann: Unschuldig verurteilt. Aus der Chronik der Justizmorde. – Stuttgart 1956. 243 S. (mehrere Neuaufl.)
Betrifft die Fälle: Lesurques – Berger (Pommern) – Eldagsen – Ziethen – Bonmartini – Bratuscha – Bernwieser – de Jong – Hans Plank – Deutelmoser – Jakubowski – Ewald Schlitt – Wilhelm Lang.
Justizirrtum. Der Fall Kölling-Haas und fünf weitere internationale Kriminalfälle. – München 1965. 337 S. (= Der neue Pitaval. Hrsg. von Robert A. Stemmle; Bd. 7)
Betr.: Wilma Montesi – Milton Babich – Dr. Thomas Neill Cream – Beatrice Cenci – Gesche Margarethe Gottfried.
Sutermeister, Hans Martin: Summa iniuria. Ein Pitaval der Justizirrtümer. 500 Fälle menschlichen Versagens im Bereich der Rechtsprechung in kriminal- und sozialpsychologischer Sicht. – Basel 1976. 810 S.
Otto, Hans-Dieter: Das Lexikon der Justizirrtümer. – München: Ullstein 2003.
Kurze Schilderungen von Justizirrtümern in Deutschland und dem Ausland.
Kunkel, Jörg; Schuhbauer, Thomas: Justizirrtum! Deutschland im Spiegel spektakulärer Fehlurteile. – Frankfurt [u.a.]: Campus-Verl., 2004. (ISBN 3-593-37542-7)
Begleitbuch zur gleichnamigen ARD-Serie. Betrifft u.a. die Fälle: Maria Rohrbach – Hans Hetzel – Eva Maria Mariotti – Otto Becker. Rezension.
Otto, Hans-Dieter: "Im Namen des Irrtums!" Fehlurteile in Mordprozessen. Ermittlungsskandale, unfähige Richter, zweifelhafte Freisprüche, skrupellose Staatsanwälte, falsche Geständnisse, Irrtümer der Sachverständigen. - München: Herbig, 2006. 399 S.
Siehe auch Kriminalfälle
Site zum Thema Justizirrtum im Rahmen von Forejustice, mit Schwerpunkt USA. Enthält u.a. Links zu Aufsätzen, eine Bibliography of Innocents Literatur, eine nach Ländern geordnetes internationales Verzeichnis von Websites zum Thema Justizirrtum, sowie eine internationale Innocents Database von Hans Sherrer, in der über 1300 Fälle unschuldig Verurteilter nachgewiesen werden. (24.1.05)
Colin Ross wurde 1922 in Melbourne wegen Mordes gehängt. Nachdem sich auf Grund neuer kriminaltechnischer Untersuchungen herausgestellt hatte, dass die Spur nicht von ihm stammte, wurde er 2008 begnadigt.
Zwei Männer aus der Provinz Henan, die wegen angeblichen Postraubs zu Unrecht sechs beziehungsweise fünfeinhalb Jahre im Gefängnis saßen, sind mehr als zwölf Jahre nach dem Urteil rehabilitiert worden. Erst zwölf Jahre später habe auf Druck durch Medienberichte und aus der regionalen Volksvertretung das lokale Gericht den Fall wieder aufgerollt und am 30. Dezember 2008 die beiden fälschlich Verurteilten rehabilitiert.
Im Jahr 1994 wurde der 21-jährige Bauer Nie Shubin aus der Provinz Hebei wegen Vergewaltigung und Mord zum Tode verurteilt worden. Ein halbes Jahr später wurde er hingerichtet. Zehn Jahre später gestand der wirkliche Mörder W. die Tat samt drei weiteren Morden.
Der 39jährige S. X. saß seit elf Jahren wegen Mordes an seiner Frau im Shanyang-Gefängnis in Zentralchinas Provinz Hubei. Dann stellte sich heraus, dass seine Frau noch lebt.
Justizirrtümer. Justizfälle der Vergangenheit, Skandalprozesse. Nachdenken über Recht und Unrecht.
«Hier wird eine Sammlung von juristischen Sensationsprozessen und juristischen Sachverhalten der Vergangenheit aufgebaut, die bis in die Gegenwart hineinreicht. Viele von den aufgelisteten rechtlichen Entscheidungen sind aus heutiger juristischer und moralsicher Sicht fehlerhaft im weiteren Sinne ... » (1.6.06)
Homepage des "Verein gegen Rechtsmissbrauch e.V. Interview mit dem Vorsitzenden Horst Trieflinger in: Die Freie Welt. Die Internet- und Blogzeitung für die Zivilgesellschaft.
«Auf unserer Titelseite finden Sie eine Fülle aktueller Informationen, die Rubrik "Medien suchen Opfer" sowie unseren aktuellen LeiDartikel. Bitte beachten Sie auch eines der brisantesten Projekte unter den justizkritischen Seiten in Deutschland, die "Richterdatenbank".» (1.6.06)
«Das erfolgreiche Portal justizskandale.de, gegründet von Manfred Strack, wird als Weblog weitergeführt. Die meisten Inhalte des alten Portals werden Zug um Zug wieder online gestellt.
justizskanale.de wird als Weblog zukünftig aktueller sein und die Mitwirkung von Co-Autoren erleichtern.
Schwerpunktmäßig wird über die in der Justiz weitverbreitete Rechtsbeugung berichtet werden - die bislang sowohl für Richter als auch für Staatsanwälte faktisch straffrei gestellt ist.»
(1.6.06)
"In der öffentlichen Diskussion nimmt der sexuelle Kindesmissbrauch einen immer breiteren Raum ein. Immer häufiger kommt es zu Falschverdächtigungen. Wir schauen nicht tatenlos zu. Helfen Sie mit." Enthält unter anderem Fallschilderungen und Urteilsauszüge.
"Jährlich werden rund zwei Drittel aller Ermittlungsverfahren in Wirtschaftsstrafsachen kommentarlos eingestellt. Niemand spricht von den Menschen, die über Monate hinweg durch die Ermittlungen belastet, teilweise sogar schikaniert werden und unschuldig in der Öffentlichkeit am Pranger stehen ... Hier fühlt sich ProJustitia gefordert ..."
Freispruch im Wiederaufnahmeverfahren
Harry
Wörz (1998/????)
Harry Wörz wurde 1998 wegen versuchten Totschlags an seiner Frau verurteilt
zu 11 Jahren Haft verurteilt. Die Klage auf Schmerzensgeld des Opfers wurde
dagegen später in einem Zivilprozeß abgewiesen, da es keine Indizien für
eine Täterschaft des Verurteilten gebe. Er verbrachte ca. 4 1/2 Jahre im
Gefängnis bis das OLG Karlsruhe eine Haftunterbrechung anordnete.
Wörz wurde vom Landgericht Mannheim am 6.10.2005 im Wiederaufnahmeverfahren freigesprochen. Der BGH hob am 16.10.2006 Freispruch auf und verwies die Sache an eine andere Schwurgerichtskammer des LG Mannheim. Die Wiederholung des Wiederaufnahmeverfahrens hat am am 22.4.2009 begonnen. Wörz wurde am 22.10.2009 freigesprochen. Das Gericht hielt einen anderen Verdächtigen (einen Polizisten) für den möglichen Täter.
Der damals rechtsradikale 20jährige Gregor H. wurde 2004 zusammen mit zwei Freunden wegen eines Brandanschlages auf einen türkischen Imbiss und Mordversuchs in einem Indizienprozess vom Landgericht Potsdam zu 8 Jahren Gefängnis verurteilt. Nachdem Gregor Hs beiden Mitverurteilten aussagten, dass H. überhaupt nicht an der Tat teilgenommen habe, wird H im Oktober 2009 wegen erwiesener Unschuld freigesprochen.
Denny S. - Schönebecker Fall (2007/2008)
S. wurde wegen Einbruchdiebstahls zu einer sechsmonatigen Gefängnisstrafe verurteilt. Nachdem der Richter nach der Verurteilung erkannt hatte, dass S. auf Grund eines rechtstechnischen Irrtum (Angabe des falschen Tattages) zu Unrecht verurteilt worden war, weigert sich die Staatsanwaltschaft, S. aus der Haft zu entlassen. S. wird noch drei Monate in Haft gehalten. Im Wiederaufnahmeverfahren wird er freigesprochen.
Adolf S. und Bernhard M. - Papenburger Fall (1994/2006)
Das Landgericht Osnabrück verurteilt Adolf S. 1995 wegen Vergewaltigung seiner Tochter X. zu einer Freiheitsstrafe von sieben Jahren, der Onkel Bernhard M. wird 1996 wegen Vergewaltigung seiner Nichte X. zu einer Freiheitsstrafe von viereinhalb Jahren verurteilt. Im von Bernhard M. erreichten Wiederaufnahmeverfahren wird M. vom Landgericht Oldenburg im Dezember 2005 wegen erwiesener Unschuld freigesprochen, S. im Oktober 2006.
Evangelischer Pfarrer (1999/2003)
Ein Evangelischer Pfarrer wird vom Landgericht Mosbach wegen sexellen Missbrauchs dreier geistig behinderter Frauen verurteilt. Freispruch nach vierjährigem Kampf.
Richard
S. (1985/2002)
Verurteilung wegen Mordes und Vergewaltigung in einem Indizienprozeß. Nach 8
1/2 Jahren Haft beweist DNA-Analyse, daß S. nicht Täter der
Vergewaltigung war. Freispruch vom Mord wegen fehlendem Tatmotiv.
Anton
W. (1992/2001)
1523 Tage unschuldig im Gefängnis aufgrund falscher Anzeige wegen
Vergewaltigung.
Donald
S. (1991/2001)
Verurteilung auf Grund einer Personenverwechslung sowie eines falschen
Gutachtens. Nachdem S. nach acht Jahren Haft entlassen worden war, wurde der
wahre Täter entdeckt. S. erhielt eine Entschädigung von 150000 €
zugesprochen.
Bernd Herbort (1989/1996)
Vater wird wegen angeblichen Mißbrauchs der 8-jährigen Tochter fälschlich verurteilt. Freispruch im Wiederaufnahmeverfahren.
- http://www.pappa.com/mmdm/herbort.htm
- Bernd Herbort: Bis zur letzten Instanz. - Bergisch Gladbach: Bastei Lübbe, 1996. 379 S.
- Justizirrtum "Lange Leidenstour". Späte Rehabilitierung: Sieben Jahre lang galt ein Lehrer zu Unrecht als Kinderschänder. In: Focus Jg. 1996 (Nr. 14), 63.
Der Schauspieler Günther K. wird wegen wegen schwerer räuberischer Erpressung mit Todesfolge zu 15 Jahren Haft verurteilt, nachdem er ein entsprechendes Geständnis abgelegt hatte. Nach 2 1/2 Jahren kommt ans Licht, dass drei andere Männer die Tat begangen. Daraufhin wurden dies wahren Täter verurteilt. Im Wiederaufnahmeverfahren wird K. am 26.1.2005 freigesprochen.
Justizirrtum!
(ARD Fernsehen.)
Informationen der ARD über eine am 14.2.2005, 21.2.2005, 28.2.2005 und
7.3.2005 gesendete Serie über vier spektakuläre Justizirrtümer in
Deutschland.
- Die Leiche ohne Kopf (Fall Maria R. in Münster)
- Mord beim Ave Maria (Fall Eva M. in Hamburg)
- Tödliches Rendezvous (Fall Hans H. bei Offenburg)
- Tod am Bahndamm (Fall Otto B. in Bremen)
R. wurde auf Grund eines falschen Gutachtens des Antropologen Sch. zu einer Bewährungsstrafe verurteilt. Später stellte sich ihre Unschuld heraus.
Jens Schlegel saß eineinhalb Jahre unschuldig im Gefaengnis, weil er einem Phantombild taeuschend aehnlich sah. Auf der Grundlage dieses Bildes befand ihn ein Gericht fuer schuldig, einen Taxifahrer ueberfallen und beraubt zu haben. Die Verwechslung wurde bekannt, nachdem sich der wahre Täter selbst gestellt hatte.
Michael M. wurde auf Grund einer falschen Selbstbeschuldigung wegen Mordes verurteilt und im Wiederaufnahmeverfahren freigesprochen.
Ein Vater wird zu 4 1/2 Jahren Gefängnis verurteilt, weil er angeblich seinen Sohn missbraucht haben sollte. Nachdem die Haft verbüßt war kam es zu einem Wiederaufnahmeverfahren, in dem der Sohn zugab, dass er die Unwahrheit gesagt hatte.
Sendung "Unschuldig im Knast" des WDR am 8.4.2009, 21.55 - 22.10 Uhr.
http://www.wdr.de/tv/bab/sendungsbeitraege/2009/0408/haft.jsp (Text)
Ein Autohändler wird in Elmshorn beraubt und kommt dabei zu Tode. Der Täter Vladimir K. wird auf Grund von DNA-Spuren ermittelt und im März 2003 zu einer Jurgendstrafe von 6 1/2 Jahren verurteilt.verurteilt. In der Haft belastet K. anfang 2006 vier andere Männer der Mittäterschaft an der Tat. Diese wurden im April 2006 festgenommen und saßen zum Teil bis zu acht Monaten in Untersuchungshaft. Im Prozess gegen die angeblichen Mittäter stellte sich heraus, dass K. nach Angabe zweier Sachverständiger unter Wahnvorstellungen leidet. Die Angeklagten wurden freigesprochen, denn es gebe erhebliche Zweifel an seinen Aussagen. Die Krankheit sei erst während des Verfahrens auffällig geworden. Andere Beweise gegen die vier Männer seien nicht vorhanden.
M. wird wegen eines aus Habsucht begangenen Mordes an ihrem Vater zu einer lebenslangen Haftstrafe verurteilt. In einem neuen Verfahren stellt sich die Unrichtigkeit des durch das LKA erstellten Brandgutachtens heraus.
Ein Demonstrant wird bei einer Demonstration von Polizisten verhaftet, weil er angeblich vemummt gewesen sei. Die Poliisten sagen dies auch in der Gerichtsverhandlung aus, worauf K. verurteilt wird. Zufällig taucht im Internet ein Foto der Verhaftungsszene auf, das eindeutig beweist, dass K. entgegen der Aussagen der Polizisten völlig unvermummt war. In der Berufungsverhandlung wird K. freigesprochen, die Polizisten wurden anscheinend nicht belangt.
Schwebende Wiederaufnahmeverfahren
Andreas Kühn (2000/???)
K. wurde im Jahr 2000 wegen angeblicher Banküberfällen in Stuttgart zu 13 Jahren Haft verurteilt. Eines der Hauptindizien ist das Foto einer Überwachungskamera: Die erste Bank hatte der Täter mit einer Maske überfallen, die die Ohren frei lässt. Der Anthropologe Friedrich Wilhelm Rösing geht an Hand von mehr als 16 Unterschieden davon aus, dass K. mit an Sicherheit grenzender Wahrscdheinlichkeit nicht mit der Person auf dem Überwachungsfoto identisch ist. Am 23.7.2009 stimmt das OLG Stuttgart einem Wiederaufnahmeverfahren zu.
Frank
H. (1997/????)
Zwei Brüder, Frank und Bernd H., werden wegen Kokainhandels angeklagt. Der
Pfarrer Frank wird verurteilt, Bernd von einem anderen Gericht freigesprochen.
Wiederaufnahmeverfahren beantragt, da eines der beiden Urteile falsch sein
muß. Im Dezember 2002 hat das OLG Düsseldorf den Wiederaufnahmeantrag für
zulässig erklärt, nachdem dies zuvor das Landgericht Krefeld abgelehnt
hatte. Am 14.12.2004 bestätigt das Landgericht Krefeld das angefochtene
Urteil in vollem Umfang. Der Vorwurf habe sich "in aller Deutlichkeit
bestätigt". Im Dezember 2005 verwirft das OLG Düsseldorf die Revision.
H. kündigt an, Verfassungsbeschwerde einzulegen.
Manfred
L. und Wolfgang W. (Fall Sedlmayr) (1993/)
Verurteilung 1993 wegen Mordes an dem Schauspieler Walter Sedlmayr. Das
Oberlandesgericht München hat den Wiederaufnahmeantrag der beiden Brüder im
Jahr 2002 zurückgewiesen. Im Septemeber 2004 stellt L. erneut einen Wiederaufnahmeantrag beim Landgericht Augsburg, der zur
Zeit geprüft wird.
Ein 31 Jahre alter Kroate aus dem Main-Taunus-Kreis war im April 1999 vom Landgericht Darmstadt wegen versuchten Mordes an einem Türsteher in Rödermark (Kreis Offenbach) zu 13 Jahre Haft verurteilt worden. Am 3. April beginnt das Wiederaufnahmeverfahren beim Landgericht Kassel.
Vor fast drei Jahre wurde ein nicht ganz unbekannter Prinz wegen gefährlicher Körperverletzung verurteilt. In einem Wiederaufnahmeverfahren macht er im Juni 2009 geltend, seinen Kontrahenten nicht mit einem Gegenstand geschlagen, sondern ihm lediglich zwei Ohrfeigen versetzt zu haben ...
Sexueller Missbrauch an Tochter 1997 (Landgericht Konstanz)
Eine Tochter beschuldigt ihren Vater, sie 1997 sexuell missbraucht zu haben. Der Vater wird 2003 zu einer Gefängnisstrafe verurteilt, die er verbüßt. Zwölf Jahre nach der Tat kommt es im Jahr 2009 zu einem Wiederaufnahmeverfahren vor dem Landgericht Waldshut, nachdem die Tochter gestanden hatte, ihren Vater fälschlich beschuldigt zu haben.
Abgelehnte Wiederaufnahmeverfahren
Nach Verurteilung des ehemaligen Chefs der Kreissparkasse Hainichen zu drei Jahren Gefängnis wegen Entführung eines Landrates taucht ein Tonband auf, das den Verdacht nahelegt, ein V-Mann habe mit Wissen des Landeskriminalamtes einem unbescholtenen Bürger eine Falle gestellt. (4.11.2002)
Peter
H. E. (1999/2002)
Der Wiederaufnahmeantrag wurde vom Landgericht Bad Kreuznach verworfen. Zu den
Gründen siehe die Pressemitteilung
des Gerichts vom 11.7.2002. Eine von Engelbach zum Beweis seiner
Unschuld geforderte Haaranalyse
konnte im Dezember 2002 nicht feststellen, von wem das Haar stammt, das an der
Hand eines der drei Opfer gefunden wurde.
Karin C. wurde 1997 wegen Anstiftung zum Mord an ihrem Ehemann, einem Pizzabäcker in Pfullendorf, vom Landgericht Hechingen zu lebenlanger Freiheitsstrafe verurteilt. Prozessbeteiligten zufolge sollen die die Richter auf eine Verurteilung fixiert gewesen sein.
Das OLG Stuttgart hat im Juli 2003 den Wiederaufnahmeantrag abgelehnt. Der baden-württembergische Ministerpräsiden Teufel setzte die Strafe im Febraur 2004 gnadenhalber zur Bewährung aus.
2001 verschwand Rupp spurlos. Die Ehefrau des Rupp und andere wurden 2005 in einem Indizienprozess wegen gemeinschaftlichen Totschlags an Rupp zu Haftstrafen verurteilt. Angeblich haben sie den Leichnam den Hunden verfüttert. Die Angeklagten gestanden die Tat und schilderten diese detailliert. Vor Prozessbeginn widerriefen sie Ihre Geständnisse. 2009 fand man die Leiche Rupps in seinem Auto, das in die Donau gestürzt war. Das Landgericht Landshut hat im November 2009 ein Wiederaufnahmeverfahren abgelehnt. Beschwerde beim OLG München ist eingelegt. <mehr>
Franz-Josef
S.
Viele Gründe sprechen für die Wahrscheinlichkeit einer Fehlverurteilung des
seit siebzehn Jahren im Gefängnis sitzenden Franz-Josef S..
Der Viehhändler Ulrich G. aus Hörbach (Kreis Fürstenfeldbruck) wurde wegen Giftmordes an seiner Frau zu lebenslanger Haft verurteilt. Er soll 1997 eine Tablettenkapsel, welche etwa 1 Gramm fasst, mit Gift gefüllt haben, die dann seine Frau einnahm. Der erste Gutachter sagte aus, dass 1 Gramm des Giftes (Insektengift "Birlane") tödlich sei. Nunmehr behaupte zwei andere Gutachter, dass eine tödliche Wirkung des Gifts erst bei ca. 20 Gramm eintrete. Die Verhandlung im Wiederaufnahmeverfahren hat am Landgericht München I begonnen.
Der Angeklagte wurde auch im Wiederaufnahmeverfahren verurteilt.
Verurteilung auf Grund eines widerrufenen Geständnisses trotz widersprüchlicher Indizien.
Der Fall des zu lebenslänglich verurteilten Hans Rudolf Schneider. Autor des autobiographischen Romanes: Der Justizmord.
Verurteilung zu lebenslanger Haft durch ein deutsches Gericht, obwohl Olaf W. zuvor in gleicher Sache von einem österreichischen Gericht freigesprochen worden war. Ermittlungsfehler und zweifelhafte Rolle eines österreichischen Polizisten.
Folkerts wurde 1980 wegen der Ermordung des Generalbundesanwalts Siegfried Buback und dessen zwei Begleitern sowie wegen Mordversuchs und Bildung einer terroristischen Vereinigung zu einer zweimal lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt. Ehemalige RAF-Angehörige sagten später aus, Folkerts habe sich zum Tatzeitpunkt in Amsterdam aufgehalten und sei somit nicht unmittelbar an der Aktion beteiligt gewesen. Im Mai 2007 gab Folkerts in einem Gespräch mit dem Spiegel an, von der Planung des Attentats auf Siegfried Buback durch die Rote Armee Fraktion gewusst zu haben, aber nicht direkt beteiligt gewesen zu sein. Die Bundesanwaltschaft hat neue Ermittlungen aufgenommen.
Stefan Sch. saß fast 4 Wochen im Gefängnis, weil er als Zeuge in einer Unfallfluchtsache angeblich falsch aussagte. Laboruntersuchungen bewiesen, dass Sch. die Wahrheit gesagt hatte.
Fritz T, ein bekannter Aktivist der 68er-Bewegung, verbrachte 5 Jahre in Untersuchungshaft, bevor er in der dann stattfindenden Gerichtsverhandlung ein einwandfreies Alibi nachwies.
«Tochter schickt unschuldigen Vater in Haft.
München. - Sie hatte genug von seiner Strenge - und schickte ihren eigenen Vater ins Gefängnis! Ein 14-jähriges Mädchen aus München hatte bei der Polizei behauptet: "Mein Vater hat mich sexuell missbraucht." Der Staatsanwalt glaubte ihr, der Vater (33) saß 5 Monate in Untersuchungshaft. Jetzt der Sex-Prozess, die Schülerin gestand weinend: "Ich habe mir alles ausgedacht, weil mein Vater immer so streng war." Der Prozess wird trotzdem fortgesetzt.»
Bild-Zeitung v. 19.11.2003
J., Wolfgang (1986/1988)
Unschuldiger sitzt 29 Monate in Untersuchungshaft wegen Mordverdachts. Wahrer Täter nach 18 Jahren verurteilt. Näheres
Bosenhof-Fall (2003)
Im zweiten Prozess um den Dreifachmord auf dem Gestüt «Bosenhof» hat das Landgericht Bad Kreuznach heute den 38-jährigen Arthur B. vom Vorwurf der Anstiftung zum Mord freigesprochen. Der Bauunternehmer wurde aber wegen Nichtanzeigens eines geplanten Raubes zu anderthalb Jahren Gefängnis verurteilt. Weil er bereits 26 Monate in Untersuchungshaft verbüßt hat, konnte der 38-Jährige den Gerichtssaal als freier Mann verlassen. Mit dem Urteil folgte das Gericht übereinstimmenden Anträgen von Staatsanwaltschaft und Verteidigung ... Im ersten Prozess war B. im November 2001 schuldig gesprochen worden, im Auftrag von S. zwei Killer für den Dreifachmord engagiert zu haben. Der Bundesgerichtshof (BGH) hatte das auf zehn Jahren Gefängnis lautende Urteil im Januar wegen eines Verfahrensfehlers wieder aufgehoben ...
«Fehlurteil.
Zwei Männer vom Vorwurf der Vergewaltigung entlastet.
Nach einem Fehlurteil, das vom Bundesgerichtshof aufgehoben wurde, sind ein
Automechaniker (23) und sein Freund (21) gestern vom Vorwurf der
Vergewaltigung freigesprochen worden. Die Jugendstrafkammer hatte sie im
September vorigen Jahres zu sechs und fünf Jahren Gefängnis verurteilt ...
Für die zu Unrecht entzogene Freiheit erhalten die Männer vom Staat eine
Entschädigung von 10 Euro pro Tag, insgesamt 7200 Euro pro Person.
Mit vorgehaltenem Messer sollen die beiden jungen Männer zwei junge Frauen im
August 2001 eine ganze Nacht lang zu einer Sex-Party in ihrer Wohnung am
Fahrenheitweg in Wersten gezwungen haben. Die Angeklagten hatten von Anfang an
jede Gewalthandlung bestritten und betont, die angeblichen Opfer hätten
freiwillig mitgemacht. In dem neu aufgerollten Prozess wurde als neuer Zeuge
ein Kioskbesitzer vernommen. Er bestätigte, dass die beiden Frauen am
nächsten Morgen bei ihm eine Flasche Whisky gekauft hätten. Beide seien
"gut drauf" gewesen. Wenig später hatten sie die Polizei gerufen
und behauptet, sie seien vergewaltigt worden. Da eines der vermeintlichen
Opfer unauffindbar für das Gericht blieb, konnten sich die Richter nur einen
persönlichen Eindruck von der zweiten jungen Frau machen. Sie verwickelte
sich als einzige Belastungszeugin jedoch derart in Widersprüche, dass der
Staatsanwalt am Ende den Freispruch forderte. (ups)»
Neue Ruhr Zeitung / Neue Rhein Zeitung online
v. 14.8.2003
«Strafanzeige
wegen rechtswidrigen
Haftbefehls. Sitzt Ludwigshafener zu Unrecht hinter „schwedischen Gardinen“?
Frankenthal (jüm)... Der Wormser Rechtsanwalt Frank Peter hat
Strafanzeige erstattet, weil ein Beschuldigter trotz eines „formell
rechtswidrigen Haftbefehls“ weiter hinter Gittern sitzen muss.
... Kernpunkt der Strafanzeige von Verteidiger Peter ist der Vorwurf, dass der 23-jährige Berufstätige seit dem 16. Juli in Untersuchungshaft sitzt, obwohl der gegen ihn ausgestellte Haftbefehl fehlerhaft sei. Denn mit seiner Begründung dürfte der Haftrichter beim Frankenthaler Amtsgericht gute Chancen für eine Aufnahme ins Guinness-Buch der Rekorde haben: Zwei dürre Sätze genügten ihm, den dringenden Tatverdacht („ergibt sich aus. den polizeilichen Ermittlungen“) und den Haftgrund („Fluchtgefahr gemäß Paragraf ...“) zu erläutern. Auf Peters Beschwerde stellte zwar das Landgericht Frankenthal fest, dass der Verteidiger „zu Recht das Fehlen einer hinreichenden Begründung“ gerügt habe. Doch der 23-Jährige kam trotzdem nicht auf freien Fuß, weil nach Meinung der Kammer die Voraussetzungen für den Haftbefehl erfüllt seien. Dieser Standpunkt empört den Verteidiger: Wenn das Gericht der Meinung sei, dass das Fehlen einer Begründung zu Recht gerügt werde, dann hätte es den Haftbefehl aufheben müssen. Statt dessen versuche es in seinem Beschluss, „das zu retten, was der Haftrichter versäumt hat“. Dabei übersehe aber das Gericht, dass nur der Haftbefehl Grundlage für eine Inhaftierung sein könne ... Vor diesem Hintergrund hat Peter nicht nur eine weitere Beschwerde an das Oberlandesgericht in Zweibrücken gerichtet, sondern auch Strafanzeige bei der Staatsanwaltschaft in Frankenthal erstattet ...»
Die Rheinpfalz v. 8.8.2003, Südwestdeutsche Zeitung
Gelnhausener Fall (2003)
Weil Staatsanwaltschaft und Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt rechthaberisch auf ihren Standpunkten beharrten, musste ein wegen Sexualstraftaten angeklagtes Paar aus Birstein mehrere Monate hinter Gittern sitzen. Unschuldig, wie sich herausstellte, denn beide wurden von der 1. Großen Strafkammer am Landgericht freigesprochen, weil es ernsthafte Zweifel an den Aussagen des angeblichen Opfers, das sich offenbar in psychiatrischer Behandlung befindet, gegeben hatte.
Fall
in Dellfeld (Südwestpfalz) (2001/2002)
Der wegen Totschlags an seiner Ehefrau Angeklagte wird nach achtmonatiger
Untersuchungshaft freigesprochen, nachdem die Verteidigung(!) ermittelt, daß
die Tote zum angeblichen Zeitpunkt der Tat noch ein Telefongespräch führte
und somit der zu dieser Zeit bei der Arbeit weilende Ehemann nicht der Täter
sein konnte. Zwar lag hier keine falsche gerichtliche Verurteilung vor,
aber richterlich angeordnete Untersuchungshaft von acht Monate zusammen mit
sozialer Diskriminierung auf Grund dürftiger Verdachtsmomente sind kaum
anders zu bewerten.
Olaf J. (2000/2003)
Eine Polizistin behauptet vergewaltigt worden zu sein. Obwohl sie von Anfang an im Verdacht stand, eine Straftat vorzutäuschen, wird J. in Untersuchungshaft genommen. Freispruch nach 5 Monaten Untersuchungshaft.
Spiegel online v. 21.7.03 = Der Spiegel Jg. 2003, Nr. 30, S. 42-43 ("Ein bisschen demütigen.")
Traunsteiner Fall.
«Traunstein (ddp). Nach über zweimonatiger Untersuchungshaft hat die Polizei in Bayern einen vermeintlichen Vergewaltiger auf freien Fuß gesetzt und das angebliche Opfer festgenommen. Wie die Traunsteiner Polizei heute mitteilte, hatte die Familie der 27-jährigen Altöttingerin den 64-jährigen Mann erpresst: Gegen die Zahlung mehrerer tausend Euro sollten die falschen Anschuldigungen fallen gelassen werden. Bei einer Geldübergabe wurde die Frau diese Woche festgenommen. Sie gab zu, die Vergewaltigung frei erfunden zu haben. »
Ivan K.
Im Februar 1999 wird in Düsseldorf eine Frau vergewaltigt. Nach mehr als fünfeinhalb Jahre danach wird Ivan K. wegen einer Einbruchsserie in Süddeutschland verhaftet. Seinee DNA stimmt scheinbar mit den genetischen Merkmalen des Düsseldorfer Vergewaltigers überein. K. saß daraufhin zwei Monate in Untersuchungshaft bis ihn eine zweite DNA-Anakys entlastet.
express.de online v. 18.1.2005 ("Falscher DNA-Test: Mann (25) landete unschuldig im Knast"]
Bremer DNA-Fall.
Ein
Mann wird 2003 wegen einer angeblich in Jahr 1995 begangener Vergewaltigung in
Untersuchungshaft genommen. Laut einer 2002 durchgeführter DNA-Untersuchung
war er der Täter. Eine vom Anwalt durchgesetzte zweite DNA-Analyse beweist
seine nunmehr Unschuld. Es war bereits Anklage erhoben worden.
taz.de v. 3.11.2004
("Unschuldig trotz DNA-Spur") = taz Bremen Nr. 7504 vom 3.11.2004,
S. 21
Berliner DNA-Fall.
"... Die Juristen fordern zu selten Zweitgutachten an." Und das kann böse Folgen haben: So kam ein Berliner Bauarbeiter sechs Monate hinter Gittern für ein Verbrechen, das er nicht begangen hatte. Es waren Proben vertauscht worden."
Hinweis auf diesen Fall in:
aerztezeitung.de v. 23.11.2004 ("Ein Phantombild aufgrund von DNA-Spuren am Tatort - das ist wohl schon in wenigen Jahren möglich")
In einem Mordfall sicherte die Polizei DNA-Spuren, die eindeutig auf Alexander L. hinwiesen. Später stellte sich heraus, dass dieses Ergebnis falsch war.
Erreur judiciaire [Justizirrtümer].
Artikel in der französischen Wikipedia. Hauptgliederung:
1. Définitions [Definitionen]
2. Problématiques [Problematiken]
3. Solutions [Lösungen]
4. Voir aussi [Siehe auch]
Liste des erreurs judiciaires [Liste von Justizirrtümern].
Artikel in der französischen Wikipedia.
Freispruch im Wiederaufnahmeverfahren
Outreau. (2005)
Sechs wegen sexuellen Missbrauchs Verurteilte werden im Berufungsverfahren freigesprochen, nachdem die Staatsanwaltschaft selbst auf Grund des offensichtlich grob fehlerhaften Vorverfahrens Freispruch beantrgate hatte.
Patrick
D. (1986/2002)
In Lyon wird im April 2002 der zum Tatzeitpunkt 16jährige angebliche
Doppelmörder Patrick Dils nach 15 Jahren unschuldig erlittener Haft in einem
Wiederaufnahmeverfahren freigesprochen.
A., Roland (1970/2005)
Agret saß 6 Jahre unschuldig im Gefängnis. Nachdem ihn nur eine Haftentschädigung für 18 Monate zugesprochen worden war, schoss sich der 63-jährige aus Protest vor dem Justizpalast eine Kugel in den Fuß.
Laut dem Artikel "Liste des erreurs judiciaires" [Liste von Justizirrtümern] in der französischen Wikipedia wurde Meauvillain 1975 verurteilt und 1985 in einem neuen Verfahren freigesprochen.
Guillaume S.. (1924/???)
Seznec wurde 1924 wegen Totschlags an seinem Freund zu Zwangsarbeit verurteilt. Seine Familie reichte inzwischen einen 14. Revisionsantrag ein, der nun von der Justiz geprüft wird..
Innocent.
Organisation zur Unterstützung von unschuldig Inhaftierter in
Großbritannien. Auf der Homepage finden sich Informationen, Artikel, Links
und eine umfangreiche Sammlung von Einzelfällen unter dem Titel: "The
Hall of Judicial Infamy." (24.4.2002)
Miscarriages of Justice
UK.
Seite zur Unterstützung unschuldig Verurteilter in Großbritannien. Mit
Informationen allgemeiner Art und zu Einzelfällen, ferner Links, Newsletter
und Mailingliste. (24.4.2002)
Miscarriages
of justice.
Artikel des Guardian vom 15.1.2002 über aufgedeckte Fehlurteile in
Großbritannien. (24.4.2002)
Wikipedia: British wronfully convicted people.
Freispruch im Wiederaufnahmeverfahren
George K., Charles C. (1949/2003)
Ein Lononer Gericht hat das Todesurteil gegen den wegen Raubmordes 1950 zum Tode verurteilten und im selben Jahr hingerichteten Geoge Kelly in einem Berufungsverfahren aufgehoben. Die Richter bemängelten, dass die Polizei einen Zeugen verschwiegen hatte, der angab, der wahre Täter habe ihm gegenüber die Tat gestanden. Der wegen Mittäterschaft verurteilte und verstorbene Charles Connolly wurde ebenfalls rehabilitiert.
BBC News online v. 10.6.2003 (Hanged man's conviction quashed)
Westdeutsche Allgemeine Zeitung v. 11.6.2003 (Freispruch kam 53 Jahre nach Tod durch den Strick)
Stephen
D. (1973/2001)
Nach 27 Jahren Haft wird ein angeblicher Frauenmörder in einem
Wiederaufnahmeverfahren freigesprochen.
Vincent H., Michael H., James R. (????/1997)
Drei Briten saßen zu Unrecht 18 Jahre lang im Gefängnis. Ein Mithäftling hatte die drei Männer fälschlich des Mordes an einem Zeitungsjungen beschuldigt ... Wie die Medien im Jahr 2004 berichten, müssen Vincent und Michael H. jetzt auch noch Geld für Unterkunft und Verpflegung im Gefängnis bezahlen.
Barry George (2001/2008)
Im August 2008 wurde der 2001 wegen Mordes an der Fernsehmoderatorin Jill Dando verurteilte Brite im Wiederaufnahmeverfahren freigesprochen.
Freispruch im Wiederaufnahmeverfahren
B. saß auf Grund einer Verwechslung 7 Jahre 5 Monate unschuldig im Gefängnis. 14 Polizisten hatten beim Prozess gegen ihn ausgesagt.
Freispruch im Wiederaufnahmeverfahren
Fritz M. (1981/2006)
Der taubstumme und teilweise gelähmt Fritz M. wird wegen zweier Morde auf Grund zweifelhafter Indizien verurteilt. In einem Wiederaufnahmevervahren 2003 wird er wegen eines der Morde freigesprochen. Im Jahr 2005 starb M. Wenig später gestand ein 67-jähriger Mann die beiden Morde auf seinem Sterbebett.
«Japan:
Zu Unrecht der Grabscherei beschuldigt? Neun Monate Untersuchungshaft
in der Einzelzelle.
Es ist der 21. November 2000, als Hideki Kato die U-Bahnlinie Tozai in Tokio
besteigt. Neben ihm im brechend vollen Abteil steht ein 13-jähriges
Schulmädchen. Plötzlich fängt das Mädchen an, zu schreien und zu weinen.
In dem Moment hält ihn ein Student fest und beschuldigt Kato, er habe das
Mädchen während der Fahrt begrabscht. Trotz Beteuerungen, er sei unschuldig,
nahm die Polizei Kato fest. Seine beharrliche Weigerung, sich schuldig zu
bekennen, brachte dem heute 35-jährigen Japaner nahezu neun Monate
Untersuchungshaft in der Einzelzelle ein <...
mehr>.»
Rhein Zeitung online v. 26.6.2003
Masao A. saß 31 Jahre lang unschuldig in einer japanischen Todeszelle und kam schließlich frei.
Wikipedia: Canadians wrongfully convicted.
Freispruch im Wiederaufnahmeverfahren
Steven Tr. wurde 1959 als 14jähriger Wegen Mordes zum Tode verurteilt, dann zu lebenslänglich begnadigt und schließlich 1969 auf Bewährung entlassen. Im Jahr 2007 wurde er in einem Wiederaufnahmeverfahren freigesprochen.
Links, Mailinglisten / Foren / Vereine
"Wir sind eine Gruppe von Österreichern, die unentgeltlich für die demokratischen Rechte der Staatsbürger eintreten und die Einhaltung unsere bestehenden Staats- und Verfassungsgrundrechte fordern. Grosse Teile der ausführenden Organe unserer Gerichtsbarkeit (pragmatisierte Staatsdiener) versuchen viele Österreicher ihrer Rechte zu berauben. Unsere Organisation zeigt die Mängel in Verwaltung und Justiz Österreichs auf. Hier erhalten Sie auch Hilfe durch unsere Mitglieder." (27.5.2003
Freispruch im Wiederaufnahmeverfahren
Fast zehn Jahre nach dem Mord am 5.7.1993 an einer 28-jährigen Salzburger Taxifahrerin, neun Jahre nach der Verurteilung des nunmehr 29-jährigen Peter H. aus Gmunden zu 20 Jahren Haft und nach fünf Verhandlungswochen im Wiederaufnahme-Verfahren stand am 16. Mai 2003 fest: Der Angeklagte wird vom Vorwurf des schweren Raubes und des Mordes freigesprochen - mit einstimmigem Votum aller acht Geschworenen. Der Fliesenleger war deswegen schon 1994 zu 20 Jahren Haft verurteilt worden und saß insgesamt acht Jahre im Gefängnis. Im Jahr 2001 wurde seinem Antrag auf Wiederaufnahme des Verfahrens schließlich stattgegeben. (27.3.2003)
Schwebende Wiederaufnahmeverfahren
1987 wurden F. und ein vermeintlicher Komplize wegen Mordes zu lebenslanger beziehungsweise 18 Jahren Haft verurteilt. Eine Kronzeugin, die die beiden schwer belastet hatte, widerrief später ihre Aussage. Zehn Jahre später wurden die Schuldsprüche aufgehoben, der angebliche Komplize freigesprochen. Gegen Foco konnte der Prozess bis heute nicht wiedereröffnet werden, da er 1995 während eines Freigangs flüchtete.
Franz Ambrosi war a, 17.12.2007 wegen versuchten Mordes an seiner Eehefrau zu 12 Jahren Haft verurteilt worden. Im Juni 2009 ordnete das Oberlandesgericht (OLG) Wien seine Freilassung an, da nach medizintechnischen Gutachten der vom Opfer geschilerte Tathergang absolut nicht möglich sei. Es soll eine Wiederaufnahme des Prozesses geben. Jährlich müssen in ganz Österreich 50 Strafverfahren wiederaufgenommen werden, weil nachträglich neue Beweise aufgetaucht sind.
«Berliner Eishockeyspieler C. und B. nach 16 Tagen U-Haft vom Vorwurf der Vergewaltigung rehabilitiert.
Sie
gehören wieder zum Team. Nach ihrer Haftentlassung in Schweden sind Brad
Bergen und C. zurück in Berlin. Anwälte prüfen Regressansprüche. Von Claus
Vetter ... Die Eisbären hatten ihr Trainingslager in Schweden abgehalten, die
Tat sollte sich laut Aussage der Frau in einem Zimmer des Mannschaftshotels in
der Kleinstadt Tyringe ereignet haben. Darauf hin wurden B. und C. verhaftet.
„Das war schon verrückt“, sagt B. ... Eine Stunde später hieß es dann,
wir könnten gehen. Entschuldigt hat sich niemand bei uns.“ ...»
Der
Tagesspiegel online v. 12.9.2003
Homepage des Basler Rechtsanwalts und Justizkritiker Peter Zihlmann mit Veröffentlichungsliste, Aufsätzen etc. zum Thema. (11.11.02)
Schwegler, Daniela: Wenn Justitia irrt. In: Unimagazin. Die Zeitschrift der Universität Zürich 16 (2007) Nr. 3, S. 16-18.
Bericht über ein Forschungsprojekt im Rahmen einer Nationalfondsstudie von Prof. Martin Killias zum Thema Justizirrtum in der Schweiz. Danach gab es in der Schweiz von 1995-2005 237 Justizirrtümer, zwei Drittel davon allerdings im Stafbefehlsverfahren. "Die Zahl der zu Unrecht Verurteilten liegt wohl viel höher als unsere Untersuchung ergeben hat. Viele Irrtümer bleiben unentdeckt."
Freispruch im Wiederaufnahmeverfahren
Genfer Fall.
«Genf (sda) Ein 58-jähriger Franzose fordert von der Genfer Justiz eine Entschädigung von 2,3 Millionen Franken. Er war vor zehn Jahren zu Unrecht wegen eines Raubüberfalls auf eine Genfer Bijouterie verurteilt worden. 1999 hatten zwei reuige italienische Kriminelle den Verurteilten rehabilitiert ... Den Franzosen, der trotz eines Alibis dreieinhalb Jahre hinter Gittern verbringen musste, hätten sie noch nie gesehen ... Neben dem Entschädigungsgesuch wird in Genf eine Strafklage wegen falscher Zeugenaussage vorbereitet. Sie betrifft einen Polizisten, der überfallene Leiter der Bijouterie und weitere Angestellte ...»
e110 v. 24.4.2001 (24.04.01 Ma)
Schielender Spanier (1995/2008)
Ein 48-jähriger Spanier kam 2008 nach 13 Jahren Haft frei, nachdem sich herausstellte, dass ihn die Zeugin verwechselte hatte.
Dr. Tod mit Henna-Haaren.
"Eine schrille Pathologin kämpft gegen Versäumnisse der Polizei. Sie
klärt rätselhafte Todesfälle auf, schreibt Bestseller und ist ein heißer
Talkshow-Star."
In: Der Spiegel Jg. 2002 (Nr. 21), 156.
Siehe auch die Seite: Todesstrafe: USA
Wrongful Conviction and Innocence Resources on the Internet. By Ken Strutin. Stand 17. Dez. 2005.
Linksammlung zum Thema Fehlurteil hauptsächlich in den USA im Rahmen von LLRX.
Projekt an der Yeshiva University zur Aufdeckung von Justizirrtümern.Vgl. hierzu auch Spiegel-Online v. 3.1.06 "Retter der Unschuldigen".
Site zum Thema Justizirrtum im Rahmen von Forejustice, mit Schwerpunkt USA. Enthält u.a. Links zu Aufsätzen, eine Bibliography of Innocents Literatur, ein nach Ländern geordnetes internationales Verzeichnis von Websites zum Thema Justizirrtum, sowie eine internationale Innocents Database von Hans Sherrer, in der über 1300 Fälle unschuldig Verurteilter nachgewiesen werden. (21.8.03)
Innocence
Projects.
Site mit Informationen und Links zu US-amerikanischen Organisationen, die sich
die Aufdeckung von Fehlurteilen zur Aufgabe gemacht haben. Projekte
in den USA werden auch auf der Site von Innocent
Project Northwest nachgewiesen.
Do
we have a problem in Florida?
Die Site befaßt sich mit dem Problem Justizirrtum, unter besonderer
Berücksichtigung Floridas. Unter anderem wird eine Linkliste
zu Institutionen geboten, die sich ebenfalls mit Justizirrtum befassen.
Innocence
and the Death Penalty. (Death Penalty Information Center)
Informationen über Fälle von Fehlurteilen in den USA. "Since 1973, 99
people in 24 states have been released from death row with evidence of
their innocence." (26.3.2002)
Wrongful
Murder Convictions
Informationen zu einigen Fällen unschuldig Verurteilter in den USA.
(26.3.2002)
Some
Twentieth Century Erroneous Executions. From Michael L. Radelet, Hugo Adam
Bedau, and Constance Putnam.
Verzeichnet Fälle aus den USA mit näheren Informationen. (26.3.2002)
A
Broken System: Error Rates in Capital Cases, 1973-1995. Von James S.
Liebman, Jeffrey Fagan u. Valerie West. - 2002.
Untersuchung an der Columbia Law School über Justizirrtümer in
Kapitalfällen in den USA zwischen 1973-1995. Demnach waren 68 % aller Urteile
fehlerhaft.
Siehe auch die Untersuchung zu Fehlurteilen in Illinois: Report
of the Governor's Commission on Capital Punishment April 2002. (18.4.2002)
Freed
from Death Row
Informationen zu 13 Fällen in Illinois. (26.3.2002)
Innocence
on America´s Death Rows. By Brenda Kelly & Richard Nothorp.
Enthält unter anderem Informationen zu Einzelfällen. Auch zugänglich unter:
http://www.bingola35.0catch.com/
(26.3.2002)
Truth in
justice.
Site zum Thema Fehlurteil in den USA mit Darstellung von Einzelfällen.
Enthält unter anderem die Menüpunkte: Recent
cases, Innocent
imprisoned, False
child abuse claims,
Wrongfully
Convicted. Database.
Umfangreiche Datenbank von zur Zeit 316 Fällen unschuldig zum Tode oder zu
Freiheitsstrafe Verurteilter im Rahmen der Homepage "Wrongfully
Convicted. Learning from the mistakes that send innocent people to prison.
By Edmund Higgins". Über diese Datenbank siehe auch: New
database reveals wrongful convictions epidemic. Ferner verfügbar im
Rahmen der Homepage von Edmund Higgins der Menüpunkt: "Common errors in
wrongful convictions" und "The DNA Revolution". (6.5.2002)
Florida's
exonerated death row prisoners.
Liste von zur Zeit 24 Personen, die seit 1973 wegen erwiesener Unschuld in
Florida aus dem Gefängnis entlassen wurden. Ferner im Rahmen der Site
ein Verzeichnis
möglicherweise Unschuldiger, die noch im Gefängnis sitzen. (8.7.2002)
Justice
Denied: Weblinks
Links zu Homepages von mutmaßlich unschuldig Verurteilten im Rahmen der
Zeitschrift: Justice Denied: The
Magazine for the Wrongly Convicted. (26.3.2002)
Bedau, Hugo Adam; Radelet, Michael L.: Miscarriages of justice in potentially capital cases. In: Stanford Law Review 1987/88, 21-179.
350 Fälle von Fehlurteilen.
Justice Denied: The Magazine for the Wrongly Convicted. Vol. 1. 1999-
Links zu in dieser Zeitschrift erschienenen Aufsätzen hier. (26.3.02)
«Jeder Hundertste Gefangene in Deutschland sitzt nach Meinung des Strafrechts-Experten Helmut Kury möglicherweise unangemessen lang oder gar zu Unrecht hinter Gittern. "Die deutsche Justiz gehört zwar zu den besten der Welt, ist um Maßstäbe besser als etwa die der USA", sagte Kury vom Max-Planck-Institut für ausländisches und internationales Strafrecht in einem dpa-Gespräch. Aber dennoch komme es immer wieder zu Verurteilungen von Unschuldigen oder es passierten Fehler bei der Strafzumessung.»
Saarbrücker Zeitung v. 31.5.2005
Freenet Nachrichten v. 30.5.2005
Zihlmann,
Peter: Vom Vertrauen in die Justiz, vor allem wenn man selbst betroffen ist.
In: Basler Zeitung
Nr. 113, 15. Mai 1996.
Vgl. ferner die Homepage des Basler Rechtsanwalts und Justizkritikers Zihlmann.
Strafen ist Menschenwerk. Professor Rainer Hamm: Nicht Lüge, Irrtum ist der größte Feind der Wahrheit.
Interview zum Thema Justizirrtum mit Prof. Rainer Hamm.
In: DIE ZEIT v. 2.12.2004, Nr.50.
Quälgeister der Justiz.
«Sie piesacken Richter, Staatsanwälte, Kriminalbeamte. Die Meister der Strafverteidigung kämpfen mit provokanten Fragen und spektakulären Auftritten um ein kostbares Gut: das Recht eines Beschuldigten. Besuch bei ungeliebten Stars
... Insgesamt acht Wiederaufnahmeverfahren von Schwurgerichtsfällen hat es in der Geschichte der Bundesrepublik gegeben.»
(Rückert)
Henryk M. Broder: Rechts-Extreme und ihre Opfer. Maischberger über Justizirrtum. In: Spiegel online v. 28.5.2008.
"Wer glaubt, die deutsche Justiz sei unfehlbar, hat sich geschnitten: Rechtsirrtümer sind gang und gäbe. Beim Maischberger-Talk sprachen Rechtsexperten erstaunlich gelassen über gravierende Fälle - selbst im Angesicht der Opfer ..."
Wikipedia: Miscarriage of justice (Wrongful conviction)
Möbius, Ralf: Die Wiederaufnahme des Verfahrens.
Initiative Nachrichtenaufklärung: "Zu hohe Hürden für Wiederaufnahmeverfahren."
Die Initiative Nachrichtenaufklärung erstellt jedes Jahr eine Liste der von den Medien am meisten vernachlässigten Themen. Im Jahr 2004 wurde unter anderem das Thema "Wiederaufnahmeverfahren" gewählt.
«Justizopfer dürfen auf höhere Entschädigung hoffen. Ministerium führt Länderumfrage zur Finanzierbarkeit durch - Poltiker und Anwälte fordern deutliche Erhöhung ...»
"Wer zu Unrecht inhaftiert war, erhält elf Euro Schmerzensgeld pro Hafttag ... Einige Länder warnen vor den Kosten ... Das Land Berlin etwa zahlte im vergangenen Jahr insgesamt rund 95.000 Euro Schmerzensgeld, Hamburg rund 45.000 Euro ..."
Vgl. auch:
- Der Spiegel Nr. 34 v. 18.8.2008, S. 14 (Peinliche Finanzdebatte)
Unschuldig im Knast. Von Roman Stumpf u. Mirjam Stöckel.
Betrifft das Thema niedrige Haftentschädigung. "Etwa drei von Hundert Inhaftierten in Deutschland teilen sein Schicksal: Sie verbringen ihre Tage hinter Gittern, obwohl sie sich nichts haben zu Schulden kommen lassen. Insgesamt kommen so pro Jahr in Deutschland etwa 70.000 Tage zu Unrecht verbüßter Haft zusammen ... Zum Vergleich: Für einen Tag entgangene Urlaubsfreuden sprach das Landgericht Frankfurt einem Ehepaar 72 Euro Entschädigung zu."
Sendung "Unschuldig im Knast" des WDR am 8.4.2009, 21.55 - 22.10 Uhr.
http://www.wdr.de/tv/bab/sendungsbeitraege/2009/0408/haft.jsp (Text)
Hunderte US-Häftlinge aufgrund fehlerhafter FBI-Methode verurteilt
"Jahrzehntelang meint das FBI, es könne eine Kugel vom Tatort zuverlässig den übrigen Kugeln in der Munitionsschachtel zuordnen. Doch Wissenschaftler entlarvten die Methode als unbrauchbar. Hunderte Fälle könnten neu aufgerollt werden. Aber zum Teil ist die Einspruchsfrist schon
abgelaufen ..."
Drama um DNA-Panne (Göran Schattauer). In: Focus online v. 4.5.2008
Vertauschte DNA-Analyse bei Vaterschaftstest.
Ein Verdächtiger zu viel.
Schwere Panne bei DNA-Spurensicherung der Polizei erschwert Mordprozess ...
Berliner Zeitung online v. 4.3.2006
Ivan K.
Im Februar 1999 wird in Düsseldorf eine Frau vergewaltigt. Nach mehr als fünfeinhalb Jahre danach wird Ivan K. wegen einer Einbruchsserie in Süddeutschland verhaftet. Seinee DNA stimmt scheinbar mit den genetischen Merkmalen des Düsseldorfer Vergewaltigers überein. K. saß daraufhin zwei Monate in Untersuchungshaft bis ihn eine zweite DNA-Anakys entlastet.
express.de online v. 18.1.2005 ("Falscher DNA-Test: Mann (25) landete unschuldig im Knast"]
Bremer DNA-Fall.
Ein
Mann wird 2003 wegen einer angeblich in Jahr 1995 begangener Vergewaltigung in
Untersuchungshaft genommen. Laut einer 2002 durchgeführter DNA-Untersuchung
war er der Täter. Eine vom Anwalt durchgesetzte zweite DNA-Analyse beweist
seine nunmehr Unschuld. Es war bereits Anklage erhoben worden.
taz.de v. 3.11.2004
("Unschuldig trotz DNA-Spur") = taz Bremen Nr. 7504 vom 3.11.2004,
S. 21
Berliner DNA-Fall.
"... Die Juristen fordern zu selten Zweitgutachten an." Und das kann böse Folgen haben: So kam ein Berliner Bauarbeiter sechs Monate hinter Gittern für ein Verbrechen, das er nicht begangen hatte. Es waren Proben vertauscht worden."
Hinweis auf diesen Fall in:
aerztezeitung.de v. 23.11.2004 ("Ein Phantombild aufgrund von DNA-Spuren am Tatort - das ist wohl schon in wenigen Jahren möglich")
In einem Mordfall sicherte die Polizei DNA-Spuren, die eindeutig auf Alexander L. hinwiesen. Später stellte sich heraus, dass dieses Ergebnis falsch war.
Böse Eloquenz. Die gefährlichsten Falschbeschuldiger sind Menschen mit unauffälligen psychischen Störungen, sagt der Gutachter Günter Köhnken. In: Die Zeit Nr. 15 v. 3.4.2008.
Interviev Sabine Rückerts mit Prof. Günter Könken.
Strutin, Ken: False confessions. – Silver Spring, Md.: LLRX 2007.
Linksammlung zum Thema Selbstbeschuldigung.
Böse. Eloquenz. Die gefährlichsten Falschbeschuldiger sind Menschen mit unauffälligen psychischen Störungen, sagt der Gutachter Günter Köhnken. In: Die Zeit v. 3.4.2008, Nr. 15, S. 19.
Interview von Sabine Rückert mit Günter Köhnken, Professor für Psychologie an der Christian-Albrechts-Universität Kiel.
Suggestion und Suggestivfragen. Aussagepsychologische und vernehmungstechnische Kunstfehler. Von Rudolf Sponsel.
Umfangreiche Seite zum Thema Suggestivfragen.
Erdfelder, Edgar: Das Gedächtnis des Augenzeugen. Aktuelle Hypothesen und Befunde zur Genese fehlerhafter Aussagen. 28. 2003, 434-445.
Schulte von Drach, Markus C.: Kann man Zeugen trauen? In: Süddeutsche Zeitung online v. 22.10.2007.
Das Auge lügt. Zeugen täuschen sich erstaunlich oft. In: wdr.de v. 28.8.2007-
Truth
in justice: Eyewitness identification.
Links zum Thema Augenzeugen in den USA. (6.5.02)
The evidence site. Written and ed. by members of the Evidence Section of the Association of American Law Schools with support from the University of Michigan School of Law. – Ann Arbor, Mich. Stand: 2002.
Diese Internetveröffentlichung enthält eine umfangreiche Bibliographie englischsprachiger Aufsätze zum Beweisrecht, mit Schwerpunkt beim Strafrecht. Unterteilt in einen Gesamtnachweis seit Mai 1995 veröffentlichter Aufsätze und in einen Nachweis aktueller Literatur seit Mai 1999. Gesamtnachweis und aktueller Literaturnachweis sind nach Themenkreisen gegliedert, der Gesamtnachweis weiter nach Halbjahren. Ferner ist ein grob geordnetes Verz. aktueller Bücher anklickbar. (18.8.2005)