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Urteil des Oberverwaltungsgerichts 

Rheinland-Pfalz (Koblenz)

 

 6 A 10852/14.OVG vom 10.12.2014 (rechtskräftig)

 

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Gericht:

OVG Koblenz (OVG)

Datum:

10.12.2014

Aktenzeichen:

6 A 10852/14.OVG

Rechtsgebiet:

Straßenausbaubeitrag

Vorinstanzen:

 

 

1. VG Neustadt 1 K 222/09.NW v. 18.11.2009
2. OVG Koblenz 6 A 10082/10.OVG - 14.6.2010

3. BVerfG 1 BvR 668/10 und 1 BvR 2104/10 v. 25.6.2014

Rechtsnormen:

 

 

- Kommunalabgabengesetz Rheinland-Pfalz i.d.F vom 12.10.2006

- Satzung über die Erhebung wiederkehrender Beiträge für öffentliche Verkehrsanlagen (Ausbaubeitragssatzung) der Stadt Schifferstadt v. 23.2.2007

 

Leitsätze (nichtamtlich):

1. Mit dem Straßenausbau muss ein konkret zurechenbarer Vorteil für jedes beitragsbelastete Grundstück in der einheitlichen öffentlichen Einrichtung der Ausbaustraßen bzw. der Abrechnungseinheit verbunden sein.

2. Auch bei Gemeinden mit deutlich weniger als 100 000 Einwohnern wird der Satzungsgeber sein Gestaltungsermessen im Allgemeinen nur durch Aufteilung des Gemeindegebiets in mehrere einheitliche öffentliche Einrichtungen von Ausbaustraßen fehlerfrei ausüben können. Dies gilt nicht nur für das Gemeindegebiet insgesamt, sondern auch für Stadtteile mit entsprechender Einwohnerzahl.

3. Die Möglichkeit, eine einzige öffentliche Einrichtung der Anbaustraße des gesamten Gemeindegebiets zu bilden, besteht regelmäßig, aber nicht zwingend, in Gemeinden, die nur aus einem kleinen, zusammenhängend bebauten Ort bestehen.

4. Eine zuammenhängende Bebauung liegt nicht vor, wenn Außenbereichsflächen von nicht nur unbedeutendem Umfang zwischen den bebauten Gebieten liegen. Auch Bahnanlagen, Flüsse und größere Straßen deren Querung mit Hindernissen verbunden ist, können eine Zäsur darstellen. 

5. Gebiete mit strukturell gravierend unterschiedlichem Straßenausbauaufwand dürfen nur zu einer Abrechnungseinheit zusammengeschlossen werden, wenn dies nicht zu einer Umverteilung von Ausbaulasten führt. Bei solchen Gebieten kann neben der Bildung mehrerer Abrechnungseinheiten auch die Aufnahme einer Verschonungsregelung in Betracht kommen.

 

Nachweise:

dejure.org

 

Schlagwörter:

Schifferstadt; Ausbaubeitragssatzung; Straßenausbau; Straßenausbaubeitragssatzung; Satzung; Ausbau; Straßen; Beitrag; Beitragssatzung; Wiederkehrende Beiträge; Verkehrsanlagen

 


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